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BaselTrotti-Lenker gab sich ahnungslos, als die Polizei ihn stoppte
Mit über 50 Stundenkilometern war ein 19-Jähriger in Basel auf seinem Elektro-Trottinett unterwegs. Sein behauptetes Unwissen schützt ihn aber nicht vor Strafe.
Darum gehts
In Basel wurde ein Elektrotrottinett-Lenker angehalten, der mit über 50 km/h unterwegs war.
Der 19-Jährige gab an, dass er nicht gewusst habe, dass er mit einem Turbo-Trotti nicht auf die Strasse darf.
Für elektrisch betriebene Fahrzeuge gibt es in der Schweiz klare Vorschriften.
Wäre unterwegs ein Radar gestanden, die Polizei wäre geblitzt worden, als sie dem Trottinett-Fahrer hinterherfuhr. Ein 19-Jähriger war am Montagnachmittag in Basel ausserordentlich schnell auf seinem Elektrotrottinett unterwegs. Bei der Verzweigung Schwarzwaldallee/Schönaustrasse wurde eine Polizeipatrouille deswegen auf ihn aufmerksam. Der junge Mann düste mit über 50 km/h durch die Strassen. Glücklicherweise sei es nicht zu einem Unfall gekommen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für elektrisch betriebene Trottinette liegt bei gerade mal 20 km/h.
Bei der Kontrolle gab der 19-Jährige gemäss Polizeibericht an, dass er sich nicht bewusst gewesen sei, dass er sein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen hätte benutzen dürfen. Doch Unwissen schützt vor Strafe nicht. Der Lenker wurde an die Staatsanwaltschaft verzeigt und sein erst kürzlich erstandenes Fahrzeug sichergestellt. Wie die Basler Kantonspolizei weiter schreibt, müsse der junge Mann jetzt mit einer erheblichen Busse rechnen.
Für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten im Strassenverkehr klare Vorschriften in Bezug auf Geschwindigkeit, Bremssystem, maximale Antriebsleistung oder Helmtragpflicht. Bei Elektrotrottis darf die Antriebsleistung nicht mehr als 500 Watt betragen, zudem dürfen sie von Personen unter 16 Jahren nur mit einem Mofa-Ausweis (Kategorie M) benutzt werden.
Der sichergestellte Elektro-Scooter hat gemäss Hersteller eine Antriebsleistung von 2000 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Der Kauf ist auch in der Schweiz erlaubt. Nur eben: Fahren darf man damit auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht.
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